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FC Bayern München - VfL Bochum (04.10.2008)
Donnerstag, 9. Oktober 2008
Scheinbar hatte die Münchner Polizei vom Champions-League-Spiel gegen Lyon noch nicht genug, sodass die absolut unnötigen und übertriebenen Repressionen bereits am Samstag zum Heimspiel gegen den VFL Bochum ihre Fortsetzung fanden.
Als Begründung seien hier immer noch die beiden „immens“ zu langen Fahnen in der Südkurve (Fansmedia berichtete) zu nennen.
Bereits vor Spielbeginn fand sich eine ungewöhnlich hohe Zahl an Einsatzwägen der Polizei in unmittelbarer Nähe zum Streetworkbus, dem Treffpunkt der aktiven Fussballfans in Zusammenarbeit mit dem Fanprojekt München, ein.
Was die Polizei zu diesem Schritt bewegte, obwohl zu diesem Zeitpunkt absolut rein gar nichts vorgefallen war, wird deren Geheimnis bleiben.
Vielleicht befand sich der Einsatzleiter auch in Unkenntnis darüber, dass zwischen den aktiven Fussballfans von Bayern und Bochum ein freundschaftliches Verhältnis besteht und es daher als vollkommen normal angesehen werden sollte, dass Bochumer Fans am Streetworkbus herzlich empfangen werden. Oder man wollte vielleicht auch nur die viel zitierte „Münchner Linie“ nochmals unterstreichen.
Beim Stadioneinlass wurde einem einzelnen Fan sein eigens mit viel Mühe angefertigter Doppelhalter abgenommen. Inhalt war ein Symbol auf dem einem Polizisten der Schlagstock zurückgehalten wurde mit der Aufschrift „Stoppt die Willkür“. Als vom Fan nach dem Grund gefragt wurde, wurde dieser nur abgewimmelt. Aufgrund des immer näher rückenden Spielbeginns nahm dieser es in Kauf den Doppelhalter, natürlich unter Bezahlung einer Hinterlegungsgebühr, am Einlass abzugeben und nach Spielende wieder abzuholen.
Nach dem Spiel wurde der Doppelhalter dann abgeholt und erneut nach der Begründung des Verbots gefragt. Der Besitzer wurde jedoch an den Vorgesetzen verwiesen und als er diesen endlich fand antwortete dieser kurz: „Des und des zamm geht net!" So werden in München also Verbote begründet.
Im Stadion angekommen hatte es sich dann Zivilpolizisten zur Aufgabe gemacht, bereits vor dem Spiel nach Fahnen, die die ohnehin schon „großzügige“ Länge von 1 Meter überschreiten, zu suchen, was allerdings ohne Erfolg blieb.
Das dann während des Spiels doch 1-2 geschwenkte Fahnen, die das erlaubte Maß von 1 m knapp überschritten, gleich zum Anlass geben eine Vielzahl von USK und anderen Polizisten hinter der Südkurve zu positionieren, bekam der Kurvengänger am Rande des Spielgeschehens bereits mit.
Nach Schlusspfiff kam es dann hinter den Aufgängen der Südkurve zu Übergriffen des USK, bei dem Privateigentum (z. B. Rucksäcke) ohne jegliche Vorwarnung konfisziert werden sollte. Anscheinend war die Polizei immer noch auf der verzweifelten Suche nach 40 cm (zu) langem Fahnenstoff.
Anschließend ging zahlreiche Fans dann gemeinsam und geschlossen in Richtung Esplanade bzw. Parkhaus um weiteren unrechtmäßigen Übergriffen vorzubeugen. Selbst auf der abschließenden Fahrt mit der U-Bahn Richtung Innenstadt wurden die Fans von unfreundlichen USK- und Polizeibeamten eskortiert.
Es ist es absolut unverständlich warum eine Gruppe von Bayern und Bochumfans nach ihrem „Freundschaftsspiel“ auf dem Weg zu einem gemeinsamen Abendessen ab dem Verlassen des Stadions von einer Vielzahl an Polizisten verfolgt wird.
Das Ganze gipfelte dann sogar darin, das vor dem reservierten Lokal einige Polizei-Einsatzwägen Stellung bezogen und sowohl Münchner, als auch angereiste Bochumer Zivilpolizisten sich den Abend über vor dem Lokal aufhielten um das Geschehen zu beobachten.
Somit ist es doch eindeutig, dass man sogar als friedlicher, mit befreundeten „gegnerischen“ Fans feiernder Fussballfan als Sicherheitsrisiko behandelt wird. Die pauschale Kriminalisierung wird weiter vorangetrieben, nur um das Fortbestehen des in den 90er Jahren aufgebauten Polizeiapparates zu sichern!
Auch hier stellt sich die Frage mit welchem Recht dieser Polizeieinsatz angeordnet wurde?
Es sei hier nur beispielhaft auf den Artikel 2 Grundgesetz (Allgemeine Handlungsfreiheit, Recht auf Leben, Körperliche Unversehrtheit, Freiheit der Person) in Verbindung mit Artikel 11 Grundgesetz (Freizügigkeit) hingewiesen. Beide Grundrechte sind so genannte Jedermannsrechte bzw. Deutschenrechte und dürfen nur aufgrund eines Gesetzes eingeschränkt werden.
Da jedoch ein gemeinsames Essen weder gegen die verfassungsmäßige Ordnung oder das Sittengesetz verstößt und auch nicht die freiheitlich demokratische Grundordnung bedroht, gab und gibt es kein Gesetz, welches die Handlungen der Polizei rechtfertigt. Aber vielleicht gilt das Grundgesetz ja für Fußballfans nicht mehr…? Weiterhin kommt ein weiteres mal stark der Eindruck eines doch existenten Überwachungsstaates auf.
Im Nachhinein stellte sich heraus, dass ein Fan ERNSTHAFT 25 EURO Strafe wegen Begehens einer Ordnungswidrigkeit bezahlen musste, weil er seine Fahne geschwenkt hat, deren Stock 40 cm zu lang war.
Jeder Beteiligte und Beobachter der Aktionen, sollte beim Blick in das Stadionheft („Bayern-Magazin“, Seite 48) hinterfragen, ob sich die Münchner Polizei an die dort abgedruckte gemeinsame Erklärung auch tatsächlich hält. 
- Ein fairer Umgang, bei dem BEIDE Seiten aufgerufen sind deeskalierend zu wirken, kann der Polizei in letzter Zeit nicht attestiert werden.
- Einen Verstoß gegen die „Spielregeln“ von Fanseite, was z. B. den Einsatz von Rauchpulver oder Pyrotechnik betrifft, war ebenfalls noch nie zu beobachten.
- Weiterhin sollen Fans Gewalt und Rassismus die „Rote Karte“ zeigen. Gleiches sollte man jedoch auch von der Staatsgewalt einfordern. Das in letzter Zeit repressive, einschüchternde und überwachende Verhalten der Polizei mit anhaltenden Beleidigungen gegenüber einzelnen Fußballfans, spricht jedoch auch hier eine andere Sprache.
- „…Fussball ohne Fans in der Kurve, ohne FAHNEN, Gesänge und die dort erzeugte Stimmung ist einfach nicht vorstellbar. Um ihre Fankultur ausleben zu können, benötigen die Fans gewisse Freiheiten und Freiräume…“(Zitat aus dem offenen Brief von Polizeipräsident Schmidbauer)
Welche Sicherheitsvorschriften bzw. Sicherheitsstandards Polizeieinsätze aufgrund von 10 bis 50 cm zu großen Fahnen rechtfertigen ist jedem Fan unklar.
Die gemeinsame Erklärung weiter voranzutreiben bleibt natürlich im Sinne der Fans, allerdings sehen wir akuten Handlungsbedarf seitens der Münchner Polizei, um eine Verbesserung der aktuellen Situation herbeizuführen!
In diesem Sinne ergeht auch der Aufruf an die Staatsmacht: Macht mit für mehr Spaß am Fußball!

ProFans München